ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der planungsdetail.de GmbH
planungsdetail.de GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 4, 31848 Bad Münder
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens planungsdetail.de GmbH – nachstehend “Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von 3D-Dienstleistungen (3D-Visualisierungen, 360Grad-Rundgänge, VR-Begehungen, Konfiguratoren, Modellierung, Animationen und ähnliches) oder grafischen Dienstleistungen (Layouts, Icons, Logos, etc.).
- Vertragsdurchführung
2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet ein Briefing und/oder Vereinbarungen im Angebot.
Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2.2 Die im Angebot genannten Preise, soweit nicht anders vereinbart, umfassen:
– ein Beratungsgespräch,
– die Erstellung der 3D-oder grafischen Dienstleistung,
– zwei Korrekturdurchläufe pro Visualisierung bzw. Animation.
Sollten weitere Durchläufe nötig sein, werden zwischen 50€ bis 150€ zzgl. MwSt. pro Korrekturdurchlauf berechnet.
- Vergütung
3.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung:
Zahlungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % – über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
3.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
- Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Der Kunde erklärt, dass er für die Unterlagen und Daten, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden, die entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
4.2 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen der Agentur zu, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.4 Dem Kunden werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Ohne die Zustimmung der Agentur dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
4.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4.6 Die Agentur behält sich vor, die erstellten Arbeiten zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen
- Haftung
5.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
5.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (5.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bad Münder, 05.10.2021